§ 1
Grundsätzlich gelten die Ausführungen der Projekterläuterung.
§ 2
Es ist den Autoren nicht erlaubt, im Vorfeld gemeinsam eine vollständige Rahmenhandlung zu entwerfen. Sie dürfen nur grundlegende Elemente eben dieser Rahmenhandlung entwickeln.
§ 3
Die Autoren dürfen nicht von den vereinbarten, grundlegenden Elementen der Rahmenhandlung abweichen.
§ 4
Die Autoren dürfen bezüglich der inhaltlichen Fortsetzung der Geschichte einen Ideenaustausch nur insofern betreiben, als sie sich an Schlüsselpositionen des Handlungsverlaufs beraten dürfen, um die Qualität zu erhalten. Dem jeweils schreibenden Autoren soll dieser Austausch nur als Inspiration, nicht als Schreibvorschrift dienen.
§ 5
Die Autoren dürfen sich gegenseitig formal, aber nicht inhaltlich korrigieren. Die einzigen Ausnahmen für inhaltliche Korrekturen sind Kontinuitätswidersprüche.
§ 6
Auf das Schreiben des jeweils nächsten Textstückes darf nur eine Woche verwendet werden, wobei die Länge des Textstückes unerheblich ist. Im Falle von Recherchen und im Laufe des Schreibens notwendig werdender Arbeiten an Chronologien und Charakterübersichten sowie persönlicher Zeiteinschränkungen darf dieses Zeitlimit mit Einverständnis beider Autoren geringfügig überschritten werden.
§ 7
Die Würde der Autoren ist unantastbar. :-)